Bedingungen und Konditionen

SERVICE-BEDINGUNGEN

Bitte beachten Sie, dass Kreditkartenzahlungen für CAOTIX SAGL (Ticino Outdoor) von TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT") eingezogen werden. Daher wird TREKKSOFT auf Ihrer Kreditkartenabrechnung für die Bezahlung dieser Buchung als TICINO OUTDOOR erscheinen. Die Domain, auf der Sie Ihre Zahlung eingeben und abwickeln, ist im Besitz von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben.

Bitte senden Sie eine E-Mail an [email protected] für alle Anfragen bezüglich Ihrer Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (GTC) DER CAOTIX SAGL

Gültig ab 20. Januar 2021

1. Umfang

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für Caotix SAGL. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen (im Folgenden "Veranstalter") und jeder natürlichen Person (im Folgenden "Teilnehmer"), die die Leistungen des Veranstalters in Anspruch nimmt.

2. Registrierung/Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich direkt beim Veranstalter oder einer von ihm zugelassenen Verkaufsstelle erfolgen und ist grundsätzlich jederzeit möglich. Freie Plätze können nicht garantiert werden, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird.

Mit der Anmeldung zu einer gebuchten Aktivität oder Tour kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer ferner diese AGB als wesentlichen Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter an. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dem Veranstalter korrekte persönliche Daten mitzuteilen und alle Angaben auf der Buchung/Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Folgekosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Aktivität bzw. Tour gemäß der Ausschreibung des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer gebuchte Aktivität oder Tour im Rahmen der Ausschreibung zu erbringen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis zu zahlen. Leistungserweiterungen können in Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich pro Person und brutto in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht auf Preisänderungen vor. Die Preise in Fremdwährungen dienen nur zur Information und sind nicht verbindlich.

5. Zahlungsbedingungen

Allgemeine Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag laut Buchungsbestätigung/Rechnung ist bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens vor Beginn der Aktivität oder Tour bezahlt werden. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Erbringung der Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Teilnehmer

Gruppenreservierungen müssen spätestens 7 Tage vor Beginn der Aktivität beim Organisator bestätigt werden.

Änderungen oder Stornierungen der gebuchten Aktivität oder Tour können dem Veranstalter schriftlich oder mündlich bis 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Tour gegen entsprechende Kostenerstattung und mit den unten aufgeführten zusätzlichen Kostenfolgen unter Beifügung aller bereits erhaltenen Unterlagen (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine, etc.) mitgeteilt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Mitteilung beim Veranstalter oder einer von ihm zugelassenen Verkaufsstelle.

6.1 Besondere Bestimmungen für den Totalausfall der gebuchten Aktivität

Im Falle einer vollständigen Stornierung der gebuchten Aktivität oder Tour werden dem Teilnehmer die folgenden Stornierungskosten anteilig zum Gesamtpreis gemäß Buchungsbestätigung / Rechnung in Rechnung gestellt:

  • Bis 15 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: Bearbeitungsgebühr von CHF 30 pro Person oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag - bei Familienreisen entfällt die Bearbeitungsgebühr.
  • 15 bis 7 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 25% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • 7 bis 3 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 50% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • 3 Tage bis 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Tour: 75% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • ab 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Tour oder bei Nichterscheinen: 100% d.h. KEINE ERSTATTUNG

Bei Fremdleistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Die dabei entstehenden Kosten können dem Teilnehmer ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

6.2 Besondere Bestimmungen bei teilweisem Ausfall der gebuchten Aktivität

Teilstornierungen von Gruppenbuchungen (Reduzierung der Teilnehmerzahl) sind grundsätzlich bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour gegen Kostenerstattung und ohne zusätzliche Kostenfolgen beim Veranstalter schriftlich oder mündlich unter Beifügung aller bereits erhaltenen Unterlagen (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) möglich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Mitteilung beim Veranstalter oder einer von ihm zugelassenen Verkaufsstelle. Eine Teilstornierung kann nur erfolgen, wenn die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Gruppenreise (ab 2 Personen) noch gewährleistet ist.

Andernfalls werden dem Teilnehmer bei einer teilweisen Stornierung der gebuchten Aktivität oder Tour die folgenden Stornierungskosten anteilig zu den Gesamtkosten gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung in Rechnung gestellt:

  • Bis 15 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: Bearbeitungsgebühr von CHF 30 pro Person oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • 15 bis 7 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 25% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • 7 bis 3 Tage vor Beginn der Aktivität oder Tour: 50% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • 3 Tage bis 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Tour: 75% oder Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag
  • ab 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder Tour oder bei Nichterscheinen: 100% d.h. KEINE ERSTATTUNG

6.3 Stornoversicherung

Der Abschluss einer Stornoversicherung wird empfohlen und liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Für den Fall, dass der Teilnehmer vom Vertrag zurücktritt, übernimmt die Stornoversicherung in der Regel die oben genannten Kosten.

6.4 Programmänderungen durch den Teilnehmer

Beginnt der Teilnehmer verspätet oder verlässt er die Aktivität vorzeitig, hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Zusätzliche Kosten, die durch verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder Verschiebung der Aktivität entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Wird die Aktivität durch den Teilnehmer verschoben, werden ihm die Kosten gemäß den vorstehenden Stornobedingungen in Rechnung gestellt.

7. Absage oder Änderungen des Programms durch den Organisator

7.1 Mindestanzahl der Teilnehmer

Für verschiedene Aktivitäten oder Touren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl Gruppen zusammenzulegen oder kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität / Tour abzusagen. In diesem Fall wird sich der Veranstalter bemühen, geeignete Ersatzleistungen zu finden. Ist eine Erfüllung des Vertrages zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Teilnehmer die angebotene Ersatzleistung nicht annehmen, werden die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.2 Nichtbefolgen von Anweisungen und Unfähigkeit zur Teilnahme

Die Aktivität bzw. Tour kann vom Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer vor oder während der Aktivität durch ihr Verhalten oder Unterlassen Anlass dazu geben, dass die Erfüllung des Vertrages gefährdet oder unmöglich ist, oder wenn die Aktivität wegen Krankheit oder mangelnder Fitness des Teilnehmers abgebrochen werden muss. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung besteht nicht.

7.3 Höhere Gewalt

Kann eine Aktivität oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken seitens des Veranstalters, behördlicher Maßnahmen, Streik, unsicherer Witterung und / oder natürlicher Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Aktivität kurzfristig abzusagen oder abzubrechen, ohne dass eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Der Teilnehmer wird über Absagen unverzüglich informiert. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Kursort aufgrund höherer Gewalt zu verlegen oder das gebuchte Programm durch eine Ersatztour anzupassen.

7.3.1 Besondere Bedingungen für Canyoning-Touren

  • Bei unsicheren Wetterverhältnissen behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, das Programm zu ändern bzw. Standorte zu wechseln. Einige der von uns angebotenen Canyoning-Touren finden in Gebieten statt, die von Wasserkraftwerken betroffen sind. Der Zugang zu diesen Schluchten ist daher nicht immer gewährleistet, insbesondere bei Spülungen, Reparaturarbeiten oder Überlauf. In solchen Fällen werden wir uns bemühen, Ihnen eine möglichst gute Ersatzleistung anzubieten. Mit Ihrer Reservierung erklären Sie sich damit einverstanden. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
  • Die Beurteilung der Wettervorhersage bleibt ausschließlich dem Veranstalter/Führer überlassen, ebenso wie die Entscheidung über die Durchführung oder Absage der geplanten Tour aus Sicherheitsgründen, insbesondere bei wetterabhängigen Entscheidungen.
  • Die endgültige Entscheidung, ob eine Tour bei unsicheren Wetterverhältnissen stattfindet oder nicht, kann erst am Tag der Tour getroffen werden. Die maßgebliche Quelle für die Wettervorhersage ist der "Bollettino meteo "des Ufficio federale di meteorologia e climatologia MeteoSvizzera.

7.4 Wesentliche Vertragsänderung

Tritt vor Beginn der Aktivität oder Tour eine wesentliche Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteils ein, führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen gemäß der Buchungsbestätigung oder Rechnung werden dem Teilnehmer zurückerstattet.

8. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

8.1 Gesundheit

Eine gute Gesundheit ist Voraussetzung für alle Aktivitäten und Touren des Veranstalters. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über etwaige gesundheitliche Probleme zu informieren. Insbesondere die folgenden Gesundheitszustände schließen eine Teilnahme an der Aktivität oder Tour aus: Augenoperationen / Bluthochdruck / chronische Ohrenerkrankungen mit Gleichgewichtsstörungen / Herzprobleme / Epilepsie / erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System / neurologische Beschwerden / Schleudertrauma / Schwangerschaft. Der Teilnehmer darf unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Psychopharmaka und dergleichen stehen.

8.2 Anweisungen des Veranstalters

Der Teilnehmer erklärt, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und die Anweisungen des Veranstalters strikt zu befolgen. Werden die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder die Anweisungen nicht befolgt, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität oder Tour ausschließen. Im Falle eines Ausschlusses vor Beginn der Aktivität bzw. Tour gelten die Stornobestimmungen gemäß Ziffer 6; nach Beginn der Aktivität bzw. Tour erfolgt keine Rückerstattung mehr.

8.3 Altersbedingung

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, um an der Aktivität oder Tour teilnehmen zu können. Für bestimmte Aktivitäten oder Touren gibt es ein Mindestalter.

9. Versicherung

Der Teilnehmer ist nicht durch den Veranstalter versichert. Jeder Teilnehmer ist für den Abschluss aller notwendigen Versicherungen (insbesondere Kranken-, Unfall-, Sach- und Reiserücktrittsversicherung - einschließlich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

10. Reklamationen

Hat der Teilnehmer Grund zur Beanstandung oder erleidet er einen Schaden, so hat er dies unverzüglich dem Aktivitäts- oder Reiseleiter mitzuteilen. Der Aktivitäts- oder Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen, weshalb eine solche Bestätigung nicht die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses hat. Der Aktivitäts- oder Tourleiter wird sich bemühen, während der Aktivität oder Tour Abhilfe zu schaffen.

11. Haftung

Jeder Teilnehmer an den Touren des Veranstalters ist sich bewusst, dass er an einer Abenteueraktivität teilnimmt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer normalen Pauschalreise bieten kann. Die besonderen Gefahren und Risiken im Gebirge, in Schluchten und auf Flüssen sind vielfältig und können daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Gefahren und Risiken an. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Hilfspersonen und / oder Dritte heranzuziehen. Überträgt der Veranstalter die Durchführung der Aktivität oder Tour berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlungen oder Unterlassungen nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch Handlungen und Unterlassungen der Aktivitäts- oder Reiseleitung, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen stehen, durch Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höhere Gewalt, wie z.B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen etc. oder durch verspätete Heimkehr entstehen. Befolgt ein Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters, Aktivitäts- oder Reiseleiters etc. nicht, entfällt jede Haftung des Veranstalters.

12. Datenschutz

Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters. Siehe unser Datenschutzrichtlinie und Cookies-Richtlinie

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Veranstalters.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge, es sei denn, es ist anzunehmen, dass diese ohne den unwirksamen Teil nicht zustande gekommen wären.

15. Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB.